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Bei Heizungserneuerung: PV-Bestandsanlagen können angerechnet werden

Im EWärmeG 2015 ist die Erzeugung von Strom durch Photovoltaik-Anlagen eine Erfüllungsoption. Dazu müssen Sie eine Anlagenleistung von mindestens 0,02 Kilowattpeak pro Quadratmeter Wohnfläche nachweisen. Das heißt, eine Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung von 2 Kilowattpeak je 100 Quadratmeter Wohnfläche erfüllt die Anforderungen bei Wohngebäuden vollständig.

Es spielt keine Rolle, ob der Strom eingespeist oder im Haus selbst verbraucht wird. Auch ältere Anlagen können entsprechend der Leistung – ggf. anteilig – angerechnet werden. Hier steht es offiziell.

Es macht also auf keinen Fall Sinn mit der Installation der PV-Anlage zu warten, bis die Heizung ausgetauscht werden muss.

Wenn der finanzielle Spielraum besteht, sollten allerdings HausbesitzerInnen überlegen, ob sie beim Heizungstausch nicht doch mehr machen wollen als gesetzlich vorgeschrieben. Wir müssen alles tun was wir können, um den Klimawandel zu verlangsamen.