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Gute Nachrichten für PV-Anlagenbesitzer

EU Freigabe für die neuen Dach-Vergütungssätze des EEG 2023 ist nun erfolgt.

Die neuen und erhöhten Vergütungssätze des EEG 2023 sind zwar seit 30.07. mit der neuen EEG-Version in Kraft getreten, allerdings noch unter Vorbehalt der Ratifizierung durch die EU.

Nun hat die EU-Kommission die neuen Vergütungssätze freigegeben. Damit können sich die Interessenten und Bauwilligen nun drauf verlassen, dass diese Werte auch für eine wirtschaftliche Betrachtung belastbar genutzt werden können. Für die (zukünftigen) Sonnenkraftwerksbesitzer besonders gut: Die jetzt bestätigen Werte sind für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August diesen Jahres bis Ende nächsten Jahres gültig. Erst ab 2024 erfolgt wieder eine regelmäßige Absenkung der Vergütungssätze.

Die neuen Vergütungssätze für kleine PV-Dach-Anlagen bis 100 kWp bei Eigenversorung:

  • bis 10 kWp: 8,2 ct/kWh
  • ab 10 kWp bis 40 kWp: 7,1 ct/kWh
  • ab 40 kWp bis 100 kWp: 5,8 ct/kWh


Die neuen Vergütungssätze für kleine PV-Dach-Anlagen bis 100 kWp bei Volleinspeisung (nur sinnvoll bei sehr geringem Eigenverbrauch):

  • bis 10 kWp: 13,0 ct/kWh
  • ab 10 kWp bis 40 kWp: 10,9 ct/kWh
  • ab 40 kWp bis 100 kWp: 10,9 ct/kWh

Damit werden auch PV-Anlagen auf Lagerhallen ohne viel Eigenverbrauch wieder wirtschaftlich. Es ist zu hoffen, daß sich damit auch PV-Dächer von Mietshausbesitzern rechnen, ohne dass der Strom kompliziert an die Mieter verkauft werden muss.

Zusätzliche Infos zum Thema gibt es von der DGS.